Grundlagen 12 Min. Lesezeit · 24 Sep 2026

Crowdinvesting 2026: Arten, Plattformen, Regeln und Risiken

Wie funktioniert Crowdinvesting, welche Crowdfunding Plattformen gibt es und wie oft scheitern Startup-Investments wirklich? Arten, Rechtsrahmen mit Anlegergrenzen, Plattformtabelle und Rechenbeispiel.

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P2P Germany-Redaktion
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Crowdinvesting bedeutet, dass viele Privatanleger über eine Internetplattform gemeinsam Geld in ein Unternehmen, ein Immobilienprojekt oder eine Energieanlage investieren, meist ab 50 bis 500 €. Im Gegenzug erhalten sie Zinsen, eine Gewinnbeteiligung oder einen Anteil am Unternehmenswert. Die Chancen sind höher als beim Sparbuch, das Risiko auch: Ein Totalverlust ist bei jedem einzelnen Investment möglich.

Dieser Ratgeber erklärt die Arten von Crowdinvesting, den rechtlichen Rahmen in Deutschland und der EU, stellt Crowdfunding Plattformen nach Anlageklasse vor und zeigt anhand von Marktdaten, wie oft Startup-Investments tatsächlich scheitern.

Was ist Crowdinvesting?

Crowdfunding ist der Oberbegriff für Schwarmfinanzierung. Beim klassischen, spendenbasierten Crowdfunding (etwa für ein Buch oder ein Produkt) erhalten Unterstützer eine Gegenleistung in Form des Produkts. Crowdinvesting ist die renditeorientierte Variante: Anleger stellen Kapital zur Verfügung und erwarten eine finanzielle Rendite. Einen Überblick über alle Formen gibt der Beitrag Arten von Crowdfunding.

Der deutsche Markt ist inzwischen beträchtlich. Der Marktmonitor von crowdinvest.de erfasst per 31.08.2026 ein kumuliertes Volumen von rund 1,93 Mrd. € aus 3.366 Finanzierungsrunden. Etwa zwei Drittel davon entfielen auf Immobilienprojekte, der Rest auf Startups, Mittelstand und Energie.

Die fünf Arten von Crowdinvesting

ArtWas Sie erhaltenTypische LaufzeitRenditeRisiko
Equity-Crowdinvesting (Startups)Beteiligung am Unternehmenswert, oft über partiarische Nachrangdarlehen oder Token5–10 Jahre, meist offenunsicher, stark vom Exit abhängigsehr hoch, viele Totalverluste
Nachrangdarlehen (KMU, Projekte)fester Zins, teils Bonus2–7 Jahremeist 5–9 % p. a.hoch, Rangrücktritt
Crowdlending (Kredite)fester Zins und TilgungWochen bis 5 Jahremeist 6–14 % p. a.mittel bis hoch, abhängig von Sicherheiten
Immobilien-Crowdinvestingfester Zins aus Projektentwicklung oder Bestand1–3 Jahremeist 5–10 % p. a.hoch bei Projektentwicklungen
Energie-Crowdinvestingfester Zins aus Solar-, Wind- oder Effizienzprojekten3–10 Jahremeist 4–8 % p. a.mittel bis hoch

Die Zinsspannen sind Beobachtungswerte aus aktuellen Angeboten und keine Zusage. Hohe Zinsen deuten fast immer auf höheres Risiko hin.

Crowdlending: Kredite statt Beteiligung

Crowdlending ist ein Teilbereich des Crowdinvesting, bei dem Anleger Kredite an Unternehmen oder Privatpersonen vergeben. Anders als bei Nachrangdarlehen gibt es häufig eine unbedingte Rückzahlungspflicht, Sicherheiten oder eine Rückkaufgarantie des Kreditgebers. Viele Crowdlending-Plattformen sitzen im Baltikum und arbeiten mit Kreditanbietern aus Osteuropa, Asien oder Lateinamerika. Einen Überblick gibt unser P2P-Plattformen-Vergleich.

Rechtlicher Rahmen für Crowdinvesting in Deutschland

Seit November 2023 gibt es zwei parallele Regelwerke. Welches gilt, hängt vom Produkt ab.

EU-Crowdfunding-Verordnung (ECSP)

Die Verordnung (EU) 2020/1503 regelt Schwarmfinanzierungsdienstleister europaweit. Seit Ende der Übergangsfrist am 10.11.2023 brauchen Plattformen, die Kredite mit unbedingter Rückzahlungspflicht oder übertragbare Wertpapiere (etwa Anleihen) vermitteln, eine ECSP-Zulassung. Die wichtigsten Punkte für Anleger:

  • Ein Projektträger darf pro zwölf Monate höchstens 5 Mio. € über ECSP-Plattformen einsammeln.
  • Für jedes Projekt gibt es ein standardisiertes Anlagebasisinformationsblatt.
  • Plattformen unterscheiden zwischen kundigen und nicht kundigen Anlegern. Nicht kundige Anleger müssen einen Kenntnistest ablegen und eine Simulation ihrer Verlusttragfähigkeit durchführen.
  • Will ein nicht kundiger Anleger mehr als 1.000 € oder mehr als 5 % seines Reinvermögens in ein Projekt investieren, erhält er einen Risikohinweis und muss ausdrücklich zustimmen. Eine harte Obergrenze ist das nicht.
  • Nicht kundige Anleger können ihr Angebot innerhalb von vier Kalendertagen ohne Begründung widerrufen.

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Qualifizierte Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und Genussrechte fallen nicht unter die ECSP-Verordnung, weil sie keine unbedingte Rückzahlungspflicht haben. Für sie gilt weiterhin das deutsche Vermögensanlagengesetz. Nach § 2a VermAnlG dürfen Emittenten über eine Internetplattform bis zu 6 Mio. € in zwölf Monaten ohne Verkaufsprospekt einwerben; ein Vermögensanlagen-Informationsblatt ist Pflicht. Dafür gelten Anlegergrenzen pro Anleger und Emittent:

StufeMaximalbetragVoraussetzung
11.000 €keine
210.000 €Selbstauskunft: frei verfügbares Vermögen (Bankguthaben, Finanzinstrumente) von mindestens 100.000 €
3bis 25.000 €Selbstauskunft: höchstens das Zweifache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens

Kapitalgesellschaften sind von diesen Grenzen ausgenommen. Die Details zum Nachrang erklären wir im Ratgeber Nachrangdarlehen.

Crowdfunding Plattformen nach Anlageklasse

Die folgende Auswahl zeigt, welche Crowdfunding Plattform welche Art von Crowdinvesting anbietet. Mindestbeträge können je Projekt abweichen; Details stehen in den jeweiligen Plattformprofilen.

PlattformSitzSchwerpunktProduktHinweis
CompanistoDeutschlandStartups, Wachstumsunternehmenvor allem partiarische Nachrangdarlehenab 250 €
CondaÖsterreichStartups, KMUdigitale Wertpapiere, regionale Crowdinvesting-KampagnenECSP-Zulassung seit 2023
InvesdorFinnland/DeutschlandWachstumsunternehmen, KMUAnleihen, Aktien, DarlehenECSP-Zulassung in Österreich seit Januar 2023
BettervestDeutschlandEnergieeffizienz, erneuerbare EnergienNachrangdarlehen und AnleihenNachrangdarlehen ab 50 €, Anleihen ab 250 €
ExporoDeutschlandImmobilienNachrangdarlehen, AnleihenKapMuG-Musterverfahren am OLG Hamburg
BergfürstDeutschlandImmobilienNachrangdarlehen, Anleihenmehrere insolvente Projekte
DagobertinvestÖsterreichImmobilienbesicherte Anleihen unter ECSPECSP-Zulassung seit 2023
MaclearSchweizKMU-Kredite, vor allem Osteuropabesicherte Unternehmenskrediteab 50 €, SRO-Aufsicht (PolyReg)

Weitere Anbieter finden Sie in den Kategorien Equity-Crowdfunding und Energie und Nachhaltigkeit.

Marktbereinigung 2025/2026

Der Markt schrumpft und konsolidiert. Die EV Digital Invest AG (früher Engel & Völkers Capital) beantragte im Juli 2025 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Im Januar 2026 fusionierten die Plattformen WIWIN und Zinsbaustein, Neugeschäft läuft seither nur noch über WIWIN. Am 24.07.2026 stellten OneCrowd GmbH, OneCrowd Loans GmbH und OneCrowd Securities GmbH, die Betreibergruppe hinter Seedmatch und Econeers, Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dresden. Laut den vorläufigen Verwaltern läuft der Plattformbetrieb weiter und die Verträge zwischen Anlegern und Startups bleiben bestehen; Zins- und Tilgungszahlungen auf eine 2022 begebene OneCrowd-Anleihe wurden jedoch ausgesetzt.

So wählen Sie eine Crowdfunding Plattform aus

  • Zulassung prüfen: ECSP-Plattformen stehen im Register der ESMA; Vermittler nach § 34f GewO im Vermittlerregister der IHK.
  • Produktform lesen: Nachrangdarlehen, Anleihe, besicherter Kredit oder Unternehmensbeteiligung? Das entscheidet, was im Ernstfall übrig bleibt.
  • Ausfallhistorie verlangen: Seriöse Plattformen veröffentlichen Rückzahlungs-, Verzugs- und Ausfallquoten. Vergleichen Sie diese mit unabhängigen Quellen wie crowdinvest.de.
  • Sicherheiten verstehen: Grundschuld, Bürgschaft, Verpfändung? In welchem Rang?
  • Kosten klären: Für Anleger ist die Anlage meist gebührenfrei, die Plattform verdient an den Emittenten. Prüfen Sie Gebühren für Zweitmarkt und Auszahlung.
  • Plattformrisiko einkalkulieren: Was passiert mit Ihren Verträgen, wenn der Betreiber insolvent wird? Die Beispiele OneCrowd und EV Digital Invest zeigen, dass das keine theoretische Frage ist.

In Startups investieren über Crowdinvesting

Wer in Startups investieren will, wird in Deutschland selten echter Gesellschafter mit Stimmrecht. Die meisten Plattformen nutzen partiarische Nachrangdarlehen: Sie leihen dem Startup Geld und werden am Gewinn und an einem Verkaufs- oder Exit-Erlös beteiligt, stehen im Insolvenzfall aber hinter allen anderen Gläubigern. Neuere ECSP-Plattformen bieten auch Aktien oder tokenisierte Wertpapiere an.

Wichtige Punkte vor dem Investment:

  • Bewertung: Die Unternehmensbewertung legt das Startup fest. Ist sie zu hoch, verdienen Sie selbst bei Erfolg wenig.
  • Verwässerung: Spätere Finanzierungsrunden verringern Ihren Anteil, wenn keine Schutzklauseln vereinbart sind.
  • Laufzeit und Kündigung: Oft können Anleger erst nach fünf bis acht Jahren kündigen und erhalten dann einen Anteil am Unternehmenswert, der von einem Gutachten oder einer Formel abhängt.
  • Informationsrechte: Wie oft berichtet das Startup? Gibt es Jahresabschlüsse?

Exit-Realität: Wie oft scheitern Startup-Investments?

Startup-Crowdinvesting lebt von wenigen großen Erfolgen, die viele Ausfälle ausgleichen müssen. Die Daten dazu sind ernüchternd:

  • Eine Auswertung von crowdfunding.de mit Stand Februar 2017 ergab für das bis dahin investierte Startup-Volumen: 72,5 % noch aktiv, 22,3 % gescheitert oder unklar, 5,2 % mit erfolgreichem Exit. Die Ausfälle überwogen die bis dahin erzielten Renditen deutlich.
  • Nach Daten des crowdinvest.de-Monitors, ausgewertet im September 2026, sind bei Companisto 42 Finanzierungsrunden mit rund 19,5 Mio. € als ausgefallen erfasst, das entspricht 13,7 % des Volumens. Bei Seedmatch sind es 19 Runden mit 4,34 Mio. € (6,2 %), weitere 32 Runden mit 13,54 Mio. € haben einen unklaren Status.
  • Die Datenbank wird nicht vollständig gepflegt; tatsächliche Ausfallquoten dürften höher liegen, weil viele Startups ohne formelle Insolvenz einfach nicht mehr zahlen.

Rechenbeispiel (hypothetisch): Sie investieren 5.000 € in zehn Startups à 500 €. Nach acht Jahren sind fünf insolvent (0 €), drei zahlen nur das Kapital zurück (1.500 €), eines bringt das Zweifache (1.000 €), eines das Achtfache (4.000 €). Aus 5.000 € werden 6.500 €, eine Rendite von rund 3,3 % p. a. vor Steuern, also kaum mehr als Festgeld, bei deutlich höherem Risiko. Ohne den einen Treffer mit Faktor 8 hätten Sie 2.500 € verloren. Genau deshalb braucht Startup-Crowdinvesting eine breite Streuung über 20 und mehr Beteiligungen.

Immobilien- und Energie-Crowdinvesting

Gemessen am Volumen ist Crowdinvesting in Deutschland vor allem ein Immobilienmarkt. Anleger finanzieren meist die Eigenkapitallücke eines Projektentwicklers: Die Bank gibt den erstrangigen Kredit, die Crowd schließt die Lücke dahinter. Das erklärt die Zinsen von 5–8 % und zugleich, warum Anleger bei einer Projektpleite oft leer ausgehen. Seit 2023 sind zahlreiche Projekte in Verzug geraten oder insolvent, etwa bei Bergfürst; gegen Exporo läuft seit Juli 2025 ein Musterverfahren am Oberlandesgericht Hamburg. Plattformen mit ECSP-Zulassung wie Dagobertinvest sind deshalb auf besicherte Anleihen mit unbedingter Rückzahlungspflicht umgestiegen. Wie sich Crowd-Projekte gegen Wohnung, REITs und ETFs schlagen, zeigt unser Leitfaden Immobilien Investment.

Energie-Crowdinvesting finanziert Solarparks, Windräder, Speicher oder Effizienzmaßnahmen in Unternehmen, teils auch in Afrika oder Asien. Die Zahlungsströme sind oft planbarer als bei Projektentwicklungen, weil eine Anlage nach Inbetriebnahme regelmäßig Strom verkauft oder Kosten spart. Risiken bleiben: Bauverzögerungen, schwankende Strompreise, Währungsrisiken bei Projekten außerhalb der Eurozone und die Bonität des Betreibers. Auch hier gilt: Ein „grünes“ Etikett ersetzt keine Prüfung des Vertrags.

Unabhängig von der Anlageklasse lohnt ein Blick auf die Struktur: Wer im Rang vor Ihnen steht, welche Sicherheit es gibt und wer sie im Ernstfall verwertet, entscheidet über die Verlusthöhe stärker als der beworbene Zins.

Crowdinvesting Schritt für Schritt

  1. Anteil festlegen: Crowdinvesting als Satellit mit höchstens 5–10 % des Anlagevermögens.
  2. Anlageklasse wählen: Startups (Chance auf hohen Gewinn), Nachrangdarlehen und Crowdlending (laufende Zinsen), Immobilien oder Energie.
  3. Zwei bis drei regulierte Plattformen auswählen und Profil anlegen, inklusive Identifizierung.
  4. Kenntnistest bzw. Selbstauskunft ausfüllen.
  5. Pro Projekt kleine Beträge investieren, etwa 250–500 €.
  6. Laufende Berichte lesen und Zinszahlungen kontrollieren.
  7. Erträge in der Steuererklärung angeben, falls die Plattform keine Abgeltungsteuer einbehält.

Steuern auf Crowdinvesting-Erträge

Zinsen und Gewinnbeteiligungen aus Crowdinvesting sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es gelten 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Plattformen bzw. Emittenten behalten die Steuer teils direkt ein, ausländische Plattformen meist nicht, dann gehören die Erträge in die Anlage KAP. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Verluste aus ausgefallenen Darlehen können seit dem Jahressteuergesetz 2024 wieder unbegrenzt mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Mehr dazu unter Crowdlending und Steuern.

Risikohinweis

Crowdinvesting ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Es besteht keine Einlagensicherung. Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen sind nachrangig und können bereits vor einer Insolvenz nicht bedient werden. Anteile sind in der Regel nicht oder nur eingeschränkt handelbar. Auch die Plattform selbst kann insolvent werden. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.

Häufige Fragen

Was ist Crowdinvesting einfach erklärt?

Beim Crowdinvesting finanzieren viele Privatanleger über eine Internetplattform gemeinsam ein Startup, ein mittelständisches Unternehmen, ein Immobilienprojekt oder eine Energieanlage. Schon mit 50 bis 500 € ist eine Beteiligung möglich. Als Gegenleistung gibt es feste Zinsen, eine Gewinnbeteiligung oder einen Anteil am Unternehmenswert. Anders als beim spendenbasierten Crowdfunding steht eine finanzielle Rendite im Vordergrund. Das Risiko eines Totalverlusts ist real, eine Einlagensicherung gibt es nicht.

Welche Crowdfunding Plattformen gibt es in Deutschland?

Für Startups sind Companisto sowie Conda und Invesdor aus dem deutschsprachigen Raum bekannt. Im Immobilienbereich sind Exporo, Bergfürst und Dagobertinvest aktiv, bei Energie- und Impact-Projekten Bettervest. Daneben bieten zahlreiche europäische Crowdlending-Plattformen Kredite an deutsche Anleger an. Seit 2025 hat sich der Markt verkleinert: EV Digital Invest und die Seedmatch-Betreibergruppe OneCrowd sind insolvent, WIWIN und Zinsbaustein haben fusioniert.

Wie kann ich mit wenig Geld in Startups investieren?

Über Crowdinvesting-Plattformen können Sie bereits ab etwa 250 € in Startups investieren, bei Companisto zum Beispiel ab 250 € pro Projekt. Meist erhalten Sie ein partiarisches Nachrangdarlehen mit Beteiligung am Gewinn und am Exit-Erlös. Streuen Sie über viele Startups, weil ein erheblicher Teil scheitert und die Rendite von wenigen Erfolgen abhängt. Planen Sie eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren ohne Verkaufsmöglichkeit ein und investieren Sie nur einen kleinen Teil Ihres Vermögens.

Was ist der Unterschied zwischen Crowdinvesting und Crowdlending?

Crowdlending ist ein Teilbereich des Crowdinvesting. Beim Crowdlending vergeben Anleger Kredite mit festem Zins und Tilgungsplan, häufig mit unbedingter Rückzahlungspflicht, Sicherheiten oder Rückkaufgarantie. Crowdinvesting im engeren Sinn meint dagegen Beteiligungen an Unternehmen oder nachrangige Finanzierungen, bei denen die Rendite vom Erfolg des Unternehmens abhängt. Crowdlending bietet planbarere Zahlungen, Startup-Crowdinvesting höhere Gewinnchancen, aber auch deutlich mehr Totalverluste.

Wie viel darf ich beim Crowdinvesting maximal investieren?

Das hängt vom Produkt ab. Bei Nachrangdarlehen nach § 2a Vermögensanlagengesetz dürfen Privatanleger pro Emittent 1.000 € investieren, mit Selbstauskunft bis 10.000 € bei mindestens 100.000 € frei verfügbarem Vermögen oder bis zum Zweifachen des monatlichen Nettoeinkommens, höchstens 25.000 €. Unter der EU-Crowdfunding-Verordnung gibt es keine feste Obergrenze, aber ab 1.000 € oder 5 % des Reinvermögens einen Risikohinweis, den nicht kundige Anleger ausdrücklich bestätigen müssen.

Ist Crowdinvesting sicher?

Nein. Crowdinvesting ist eine Risikoanlage ohne Einlagensicherung. Startups scheitern häufig, Immobilienprojekte sind seit 2023 in größerer Zahl ausgefallen, und bei Nachrangdarlehen stehen Anleger hinter allen anderen Gläubigern. Hinzu kommt das Plattformrisiko, wie die Insolvenzen von EV Digital Invest und OneCrowd zeigen. Regulierung durch ECSP oder Vermögensanlagengesetz sorgt für Informationspflichten, schützt aber nicht vor Verlusten. Streuen Sie breit und begrenzen Sie den Anteil am Gesamtvermögen.

Wie werden Gewinne aus Crowdinvesting versteuert?

Zinsen, Gewinnbeteiligungen und Exit-Erlöse aus Crowdinvesting sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Behält die Plattform keine Steuer ein, tragen Sie die Erträge in der Anlage KAP ein. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person gilt auch hier. Ausgefallene Darlehen können als Verlust mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, seit dem Jahressteuergesetz 2024 ohne jährliche Obergrenze.


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